Überblick über alle aktuellen Photovoltaik Förderprogramme für 2024

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  • Förderung beantragen: 6 wichtige Tipps im Voraus

    • 1. Prüfen Sie die verfügbaren staatlichen Förderprogramme sowie mögliche Programme in Ihrer Region.
    • 2. Lesen Sie sich die jeweilige Förderrichtlinie genau durch. Achten Sie auch darauf, ob sich eventuell mehrere Förderungen kombinieren lassen, etwa ein Solarkredit und ein Zuschuss.
    • 3. Stellen Sie den Antrag, sobald Sie ein Angebot für Ihre PV-Anlage vorliegen haben – aber unbedingt, bevor Sie den Auftrag erteilen.
    • 4. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Die geforderten Nachweise können sich je nach Förderprogramm unterscheiden.
    • 5. Planen Sie eine längere Bearbeitungszeit ein: Durch die hohe Nachfrage kann es mehrere Monate dauern, bis Sie Ihre Förderzusage erhalten.
    • 6. Beachten Sie die Auszahlungsmodalitäten: Bei den meisten Förderprogrammen wird die Fördersumme erst ausgezahlt, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage installiert haben und die entsprechenden Rechnungen vorweisen können.
  • Förderung beantragen: 6 wichtige Tipps im Voraus Quelle: Gemäß den Daten von pv-vergleichsrechner.de

Förderung für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und alle dazu gehörenden Komponenten bedeuten eine große Investition. In den meisten Fällen muss der Kauf einer Solaranlage finanziert werden – dafür bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderkredite, die Sie ganz bequem bei Ihrer Hausbank beantragen können.

Neben einer günstigen Finanzierung gibt es aber auch regionale und kommunale Förderprogramme, die den Kauf und die Installation der PV-Anlage bezuschussen. Die Förderrichtlinien unterscheiden sich und viele Programme sind zeitlich befristet – daher lohnt es sich, schnell zu sein und das Förderangebot regelmäßig zu prüfen.

Hier kommen Sie direkt zu den aktuellen Förderangeboten:

Förderung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzeugt an sonnigen Tagen häufig mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Dieser Überschuss kann entweder in einem Stromspeicher gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Seit 2000 unterstützt der Bund das Einspeisen von Solarstrom durch das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) mit der sogenannten Einspeisevergütung. Für jede eingespeiste kWh Solarstrom erhält man vom Netzbetreiber einen festen Betrag, der für 20 Jahre garantiert ist. Die Auszahlung erfolgt, basierend auf dem Zählerstand, je nach Wunsch monatlich oder jährlich.

Mit der wachsenden Zahl an Photovoltaikanlagen ist die Einspeisevergütung in den letzten Jahren immer weiter reduziert worden – von knapp 20 ct/kWh im Jahr 2012 auf aktuell 8,2 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Wie hoch die Förderung durch die Einspeisevergütung tatsächlich ist, hängt aber nicht nur von der Höhe der Einspeisevergütung ab, sondern vor allem davon, wie viel Strom Sie ins Netz einspeisen.

Lange Zeit durften privat genutzte PV-Anlagen nur maximal 70 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. 2023 ist die sogenannte Einspeisebegrenzung aufgehoben worden, sodass auch mit privaten Photovoltaikanlagen theoretisch eine Volleinspeisung möglich ist.

Da der Einspeisevergütungssatz mit 8,2 ct/kWh aber weiterhin niedrig ist, werden Photovoltaikanlagen heute eher auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt: Je mehr günstigen Solarstrom Sie selbst nutzen, desto mehr Energiekosten sparen Sie und desto schneller rentiert sich Ihre PV-Anlage.

Förderung durch Steuervorteile für Photovoltaik

Um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium ab dem 1. Januar 2023 umfassende Steuererleichterungen für private Photovoltaikanlagen eingeführt. Diese Steuervorteile sollen Hausbesitzer nicht nur finanziell entlasten, sondern auch bürokratische Hürden abbauen, um mehr Menschen zur Investition in Photovoltaik zu motivieren.

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Einkommensteuer auf die Erlöse aus der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis zu 30 kW bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kW pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Diese Regelung gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022. Obwohl neue Anlagen weiterhin beim Finanzamt angemeldet werden müssen, gilt nun ein Nullsteuersatz.

Auch die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und alle notwendigen Komponenten für deren Betrieb wurde auf Null gesetzt. Hersteller und Installateure sind verpflichtet, den Nullsteuersatz an Endkunden weiterzugeben, wodurch seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis und die Installationskosten der Anlage entfällt.

Förderung der Beratung rund um Photovoltaikanlagen

Auch die Beratung rund um die Planung einer Photovoltaikanlage ist förderfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst mit der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater mit 80 % des Beratungshonorars. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern.

Eine kostenlose Beratung zur Größe, Ausführung und Wirtschaftlichkeit der geplanten PV-Anlage bekommen Sie in der Regel auch bei dem Fachbetrieb, bei dem Sie ein Angebot anfordern. Eine zusätzliche Beratung durch einen Energieberater macht aber vor allem dann Sinn, wenn Sie zusätzlich energetisch sanieren möchten – wenn Sie z. B. die Fassade dämmen oder Ihr Heizungssystem austauschen möchten. Übrigens: Auch die Verbraucherzentralen bieten eine kostenlose Energieberatung für Eigenheimbesitzer*innen an.

Indirekte Förderung mit dem KfW Effizienzhaus-Standard

Auch wenn Photovoltaikanlagen allein nicht mehr bezuschusst werden, können Sie indirekt eine Förderung für Ihre PV-Anlage erhalten: Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet die KfW Förderkredite mit 5–45 % Tilgungszuschuss für Wohngebäude, die dem KfW-Effizienzhaus-Standard entsprechen. Dies gilt sowohl für Bestandsimmobilien, die energetisch saniert werden, als auch für neu gebaute energieeffiziente Wohnhäuser.

Für Häuser, die eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien haben und bei denen mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, liegt der Tilgungszuschuss jeweils um 5 % höher als bei vergleichbaren Effizienzhäusern ohne erneuerbare Energien.

Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene

Staatliche Förderprogramme für Photovoltaik gibt es sowohl als Zuschüsse als auch als Kredite zur Finanzierung der PV-Anlage. Diese Programme sind deutschlandweit verfügbar. Allerdings werden Photovoltaikanlagen häufig nur noch in Kombination mit Speichern oder anderen ergänzenden Maßnahmen gefördert.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme.

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KfW 270: Förderkredit für Strom und Wärme

Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können bei der KfW mit dem Erneuerbare Energien – Standard KfW 270 einen zinsgünstigen Kredit für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen, Wasser- und Windkraft sowie Biogas beantragen. Die Kreditanträge werden bei der jeweiligen Hausbank gestellt und von der KfW freigegeben.

Ergänzende Förderung bei Dachsanierungen

Die BAFA-Förderung bezuschusst zwar nicht explizit Photovoltaikanlagen, aber sie unterstützt energetische Sanierungen. Das bedeutet: Wenn Sie im Zuge einer Dachsanierung bzw. Dämmung eine Photovoltaikanlage installieren möchten, können Sie zusätzliche Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Mit dem Programm „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ bezuschusst das BAFA die förderfähigen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit bis zu 15 % bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro.

KfW 442: Photovoltaik-Kombiförderung wird nicht verlängert

Das Förderpaket KfW 442 für neu installierte Solaranlagen mit Speicher und Wallbox, das die Bundesregierung im September 2023 aufgelegt hat, war innerhalb eines Tages ausgeschöpft. Mittlerweile ist klar, dass es 2024 keine zweite Förderrunde für die Kombination aus Photovoltaik und E-Mobilität geben wird. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass KfW 442 durch ein alternatives staatliches Förderprogramm ersetzt wird.

Photovoltaik-Förderung auf Länderebene

Die staatliche Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, ebenso wie die Förderprogramme der Bundesländer. Einzelne Bundesländer stellen gelegentlich neue Mittel für Photovoltaik bereit, jedoch sind diese Förderprogramme aufgrund der hohen Nachfrage oft schnell ausgeschöpft. Wer eine Photovoltaik-Förderung im eigenen Bundesland beantragen möchte, sollte sich daher regelmäßig informieren und den Antrag schnell stellen, sobald ein neues Programm verfügbar ist.

Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg

Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt es in Baden-Württemberg nicht mehr. Dafür bietet die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) mit dem Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ zinzsgünstige Kredite an. Diese Kredite können für die Planung, den Kauf und die Installation von Solaranlagen und Stromspeichern in Wohngebäuden genutzt werden.

Was wird gefördert:

Kreditsummen ab 5.000 Euro
Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren (die ersten 12 Monate tilgungsfrei)
10 Jahre Sollzinsbindung
Kreditanträge können jeweils bei der lokalen Hausbank innerhalb Baden-Württembergs gestellt werden.
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Photovoltaik-Förderung in Berlin

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt mit dem Förderprogramm SolarPLUS den Kauf und die Installation von Stromspeichern und Photovoltaikanlagen für besondere Anforderungen.

Was wird gefördert:

Kauf und Installation von Stromspeicher mit bis zu 300 EUR je nutzbarer kWh (maximal 15.000 EUR)
denkmalgerechte Photovoltaik-Module, Gründach-Photovoltaik und Fassaden-Photovoltaik (Erstattung der Mehrkosten gegenüber einer Standard-Photovoltaikanlage)
Kauf und die Anwendung von Steckersolargeräten
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Förderung restliche Bundesländer

Derzeit gibt es auf Länderebene in anderen Bundesländern keine spezifischen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Während einige Bundesländer in der Vergangenheit entsprechende Förderungen angeboten haben, sind diese momentan ausgesetzt oder nicht verfügbar. Wir aktualisieren unsere Inhalte stetig. Bitte schauen Sie später noch einmal vorbei, um die neuesten Informationen und möglichen Förderungen zu erfahren.

Photovoltaik-Förderung im Raum Hannover

In Hannover und den umliegenden Gemeinden werden Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ab 2 kWp mit 100 Euro pro kWp gefördert, bis zu einem Maximum von 3.000 Euro. Auch für Fassaden- und Gründach-Photovoltaikanlagen gibt es Zuschüsse:
300 Euro pro kWp für Fassaden-Photovoltaikanlagen, bis zu einem Maximum von 9.000 Euro
200 Euro pro kWp für Gründach-Photovoltaikanlagen, bis zu einem Maximum von 6.000 Euro
Der Förderantrag kann online auf der Website des Programms proklima Hannover gestellt werden.
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Photovoltaik-Förderung in Münster

Im Rahmen des städtischen Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude unterstützt die Stadt Münster Photovoltaikanlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf Mehrfamilienhäusern installiert werden. Für jede installierte kWp Anlagenleistung gibt es 300 Euro. Die Förderanträge können online auf der Website der Stadt Münster gestellt werden.
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Photovoltaik-Förderung in Potsdam

Das Klimaschutz-Förderprogramm, das die Stadt Potsdam im Juli 2023 neu aufgelegt hatte, bezuschusste unter anderem Kauf und Installation von Photovoltaik-Dachanlagen und -Fassadenanlagen mit 200 Euro pro installierter kWp Anlagenleistung (maximal 1.200 Euro). Voraussetzung für die Förderung war eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater.
Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Förderprogramm vorübergehend pausiert.
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Photovoltaik-Förderung in Bonn

Die Stadt Bonn fördert Solardachanlagen mit 100 Euro pro kWp, vorausgesetzt, dass die gesamte Dachfläche mit Photovoltaik belegt wird. Auch weitere spezielle Photovoltaikanlagen erhalten Zuschüsse:
  • Photovoltaik auf Wohngebäuden ab vier Wohneinheiten
  • Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau
  • Fassaden-Photovoltaik
  • Photovoltaik auf Gründächern
Die Förderung kann auf der Antragsseite der Stadt Bonn beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass ein aktuelles Angebot eines Installationsbetriebs für Ihr PV-Projekt zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden muss.
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Photovoltaik-Förderung in Essen

Die Stadt Essen fördert im Rahmen des „Förderprogramms für Photovoltaik- und Solaranlagen“ den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage:
  • 500 Euro für Anlagen mit 1–2 kWp Leistung
  • 750 Euro für Anlagen bis 5 kWp Leistung
  • 1.000 Euro für Anlagen bis 10 kWp Leistung
  • 100 Euro pro kWp für Anlagen mit 10–40 kWp Leistung
  • 4.000 Euro für Anlagen mit mehr als 40 kWp Leistung
Ab dem 1. Februar 2024, mit der Neuauflage der Förderrichtlinie, gibt es zusätzlich einen Bonus von 100 Euro pro kWp für Gründach- und Fassadenphotovoltaik sowie einen Mieterstrom-Bonus von 100 Euro pro Wohneinheit bei Neubauten und 400 Euro pro Wohneinheit im Bestand. Weitere Informationen zu den Richtlinien und den Online-Antrag finden Sie auf der Antragsseite der Stadt Essen.
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Photovoltaik-Förderung in Wiesbaden

In Wiesbaden werden sowohl Photovoltaikanlagen als auch die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher mit pauschalen Beträgen gefördert. Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt:
Photovoltaikanlagen:
  • 300 Euro für Anlagen bis 3 kWp Leistung
  • 400 Euro für Anlagen bis 6 kWp Leistung
  • 500 Euro für Anlagen mit mehr als 6 kWp Leistung
Stromspeicher:
  • 300 Euro für Speicher mit bis zu 3 kWh Kapazität
  • 400 Euro für Speicher mit bis zu 6 kWh Kapazität
  • 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kWh Kapazität
Wenn im Zuge der Installationsarbeiten ein Umbau des Zählerkastens erforderlich ist, wird dies zusätzlich pauschal mit 250 Euro bezuschusst. Die Anträge können auf der Website der Klimaschutzagentur Wiesbaden heruntergeladen werden.
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Photovoltaik-Förderung in Darmstadt

Darmstadt unterstützt den Kauf und die Installation von Dach- und Fassadenphotovoltaik sowie Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) mit 200 Euro pro kWp, bis zu einem Maximum von 6.000 Euro. Anträge können online auf der Antragsseite der Stadt Darmstadt gestellt werden, sobald ein Angebot eines Installationsbetriebs vorliegt.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind Förderzusagen bis zur Freigabe des städtischen Haushalts für 2024, die im Sommer 2024 erwartet wird, vorläufig.
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Photovoltaik-Förderung in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart bietet im Rahmen der Solaroffensive ein Förderprogramm für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie bauliche Maßnahmen und deren Vorbereitung.
Die Stadt fördert 50 % der förderfähigen Ausgaben pro kWp Photovoltaikleistung:
  • Maximal 350 Euro pro kWp für Dachanlagen
  • Maximal 450 Euro pro kWp für Fassaden- und Grünflächenanlagen
Zusätzliche Zuschüsse umfassen:
  • 300 Euro pro kWh Ladekapazität für Stromspeicher, die zusammen mit der PV-Anlage installiert werden
  • 1.000 Euro für Kauf und Installation einer Wallbox
Die Anträge für die PV-Förderung können nach einer Registrierung auf der Serviceseite Stuttgart heruntergeladen werden.
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Photovoltaik-Förderung in Erlangen

Erlangen unterstützt Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Die Förderung gilt sowohl für neue PV-Anlagen als auch für Erweiterungen bestehender Anlagen:
  • 150 Euro pro kWp für PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung (maximal 4.500 Euro)
  • 150 Euro pro kWh Speicherkapazität für Stromspeicher (maximal 1.050 Euro)
  • PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung werden mit 75 Euro pro kWp gefördert (maximal 5.250 Euro)
Alle Informationen zu den Förderrichtlinien sowie den Förderantrag finden Sie auf der Website der Stadt Erlangen.
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Photovoltaik-Förderung in Freiburg

Freiburg bietet das Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen“ mit drei Schwerpunkten: Dämmung der Gebäudehülle, energieeffiziente Heizung und Lüftung sowie erneuerbare Stromerzeugung. Im Rahmen dieses Programms unterstützt die Stadt Stromspeicher, die zusammen mit einer PV-Anlage (mindestens 1,25 kWp) installiert werden, mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (maximal 1.500 Euro).
Ist die Solaranlage groß genug, um mindestens 15 % der Wärmeversorgung mit Solarstrom zu decken, können Hausbesitzer*innen zusätzlich 150 Euro pro kWp Anlagenleistung erhalten (maximal 1.500 Euro). Die Förderrichtlinie und den Antrag finden Sie auf der Antragsseite der Stadt Freiburg.
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Photovoltaik-Förderung in Tübingen

Derzeit sind die Mittel für das Förderprogramm Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für EEG-Altanlagen der Stadt Tübingen erschöpft. Daher können aktuell keine Anträge auf der Förderseite der Stadt Tübingen gestellt werden.
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Photovoltaik-Förderung in Regensburg

Regensburg fördert die Installation neuer Photovoltaikanlagen mit 100 Euro pro kWp Anlagenleistung (maximal 1.500 Euro). Zudem gibt es pauschal 200 Euro Zuschlag für PV-Anlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden. Die Anträge können auf der Förderseite der Stadt Regensburg heruntergeladen werden.
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Photovoltaik-Förderung in Ulm

In Ulm werden Photovoltaik-Dachanlagen und Fassadenanlagen mit einer Leistung von 2–100 kWp mit 75 Euro pro kWp Anlagenleistung bezuschusst. Den Förderantrag können Sie auf der Serviceseite der Stadt Ulm herunterladen.
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PV mit Speicher: Welche Förderungen gibt es für Stromspeicher?

Viele regionale und kommunale Förderprogramme unterstützen heute Photovoltaikanlagen nur noch in Kombination mit einem Stromspeicher – oder fördern ausschließlich den Speicher, wie es bei der Berliner Förderrichtlinie SolarPLUS der Fall ist. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, den Eigenverbrauch des Solarstroms zu erhöhen und die Netzbelastung an sonnenreichen Tagen zu verringern, indem der privat erzeugte Solarstrom eher in Heimspeicher als ins öffentliche Netz fließt.

Die Förderrichtlinien variieren stark je nach Bundesland, Stadt oder Kommune. Einige Kommunen fördern Photovoltaikanlagen und Stromspeicher unabhängig voneinander. Diese Option ist besonders für Hausbesitzer*innen attraktiv, die ihre bestehende PV-Anlage mit einem Speicher nachrüsten möchten. Zudem kann der Förderkredit KfW 270 für einen Stromspeicher beantragt werden, wenn die Photovoltaikanlage bereits installiert ist.

PV und Wärmepumpe: Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpenheizungen?

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpenheizung verbinden, können Sie nicht nur langfristig Energiekosten sparen, sondern auch bei der Investition profitieren. Nutzen Sie die Wärmepumpen-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

  • 25 % Wärmepumpen-Förderung vom BAFA, bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr
  • 5 % Bonus für besondere Effizienz (Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle)
  • 5 % Bonus für natürliche Kältemittel (nicht mit dem Effizienz-Bonus kombinierbar)
  • 10 % Heizungstausch-Bonus vom BAFA

Insgesamt ist damit eine Förderung von bis zu 40 % für die Wärmepumpe möglich.

Schlusswort

Abschließend lässt sich sagen, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt, die je nach Region und spezifischen Anforderungen variieren.

Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Förderprogramme und nutzen Sie die Chancen, Ihre Investitionen in erneuerbare Energien zu optimieren und langfristig Energiekosten zu sparen.

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