Förderungen für PV

Verpassen Sie nicht die Chance auf bis zu 10.200 Euro Förderung für Ihre Photovoltaikanlage! Handeln Sie jetzt, und fordern Sie noch heute Angebote für Ihre PV-Anlage mit Speicher und Wallbox an, bevor die Fördermittel aufgebraucht sind!

Welche Förderungen können aktuell für Photovoltaik genutzt werden?

Aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten zur Gestaltung und Umsetzung von Photovoltaik-Projekten ist es nicht möglich, allgemeingültige Aussagen zu den Fördermöglichkeiten zu machen. Dafür sind diese individuell auf Ihre jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt. Außerdem unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten je nach Wohnort und Ort, an dem die Photovoltaikanlage installiert wird.

Aber dennoch möchten wir Ihnen zumindest eine grobe Zusammenfassung an aktuell existierenden Förderungen zur Verfügung stellen, sowie die besten Anlaufstellen, bei denen sich über die Fördermöglichkeiten zu Ihrem Projekt genauere Informationen einholen können.

Familie mit 2 Menschen

Förderung auf Bundesebene:

Die staatliche deutsche Förderbank kfw bietet den Hauptteil der auf Bundesebene möglichen Förderungen und Krediten an.

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Fördermittel ausgeschöpft

kfw Zuschuss 442 “Solarstrom für Elektroautos”

Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nach­frage sind die gewährten Haus­halts­mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft.

Gute Nachrichten für 2024!
Zuschuss bis zu 10.200€ ab 2024 wieder möglich:

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... für den Kauf und Anschluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher

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... für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen (auch Leasing)

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... Antragstellung ab
2024 wieder möglich.

- Maximal werden 10.200 Euro als Zuschuss ausgezahlt.

- Der Zuschuss ist aufgegliedert in die folgenden Teilbeträgen.

- 600 Euro pauschal für die Ladestation - für Stationen mit bidirektionaler ladefähigkeit sogar 1.200 Euro.

- 600 Euro pro kWp für Photovoltaikanlagen, max 6.000 Euro.

- 250 Euro pro kWh für Solarstromspeicher, max 3.000 Euro.

- der Zuschuss kann nicht mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen und Zulagen kombiniert werden.

- Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu d.h. unbenutzt und ungebraucht angeschafft werden.

- Die Ladestation muss mindestens 11 kW Ladeleistung erbringen können.

- Die Photovoltaikanlage muss mindesten 5 kWp Spitzenleistung erbringen können.

- der Stromspeicher muss mindestens 5 kWh Speicherkapazität haben.

- Keine der Komponenten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestellt sein.

- Der Antragsteller muss im Besitz eines reinen Elektroautos sein, kein Hybrid, welches auf den Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist. Der Zuschuss kann auch bezogen werden, wenn das Elektroauto zum Zeitpunkt der Antragstellung bestellt ist. Ebenfalls kann das Elektroauto privat geleast werden, hier muss der Leasingvertrag aber eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufweisen.

- Firmen- bzw Dienstwagen entsprechen nicht den Fördervorraussetzungen.

Noch mehr Informationen sowie die Möglichkeit eines Vorab-Checks ob Ihr Vorhaben
Förderfähig ist finden Sie auf der Förderseite der KfW

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kfw Zuschuss 270 "Erneuerbare Energien" Standard

Der bekannteste Kredit für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Allerdings sind die Zinskosten hier vergleichsweise hoch. Wir empfehlen hier auf jeden Fall bei Ihrer Bank nach Kreditmöglichkeiten nachzufragen und verschiedene Kredite zu vergleichen. Denn diese können in Zinsen und Konditionen stark variieren.

Das Wesentliche auf den Punkt gebracht:
Kredit ab 4,72 % effektivem Jahreszins (Stand September 2023)

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... für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

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... für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

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... für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

- Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen.

- Finanziert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der Kosten von Planung, Projektierung und Installation.

- Die Antragstellung erfolgt durch Ihre Bank, Sie können aber den KfW-Förderassistent nutzen, um den Antrag vorzubereiten.

- Ihr individueller Zinssatz wird durch Ihre Bank ermittelt beginnt aber ab 4,72% effektivem Jahreszins (Stand September 2023).

- 2 Jahre Mindestlaufzeit.

- bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben.

- Bis zu 100% Ihrer Investitionskosten.

- 100% Auszahlung.

- Dieser Kredit kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Förderseite der KfW.

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EinspeisevergütungEEG

Ebenfalls durch die Bundesregierung beschlossen, wenn auch keine Förderung im klassischen Sinn, wurde die Einspeisevergütung im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Durch die Neufassung des EEGs wurden die Einspeisevergütungen verbessert und bleiben 2023 konstant, statt wie bisher monatlich abgesenkt zu werden. Die Degression der Vergütungssätze ist noch bis Anfang 2024 ausgesetzt.

Regionale Förderungen:

Aktuell (Stand September 2023) fördert lediglich Berlin. als einziges Bundesland, die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in normaler Größe für Privatpersonen – unter bestimmten Umständen. Mehr Informationen unten.

Zuschüsse für Stromspeicher gibt es 2023 voraussichtlich in den Bundesländern Berlin und Schleswig-Holstein. Das Förderprogramm in Sachsen-Anhalt wurde gestoppt, wobei eine Förderung für 2024 gerade geprüft wird. Grundsätzlich steht es den Bundesländern frei, eigene Förderprogramme aufzulegen. Die meisten Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) förderten in der Vergangenheit vor allem die Anschaffung von Batteriespeichern. Viele der Programme wurden aber eingestellt, da die Fördermittel erschöpft waren.

Auch wenn durch die Länder aktuell kaum Unterstützung existiert heißt dies nicht dass es keine regionalen Fördermöglichkeiten gibt. Informieren Sie sich über mögliche Unterstützungsprogramme auf Landes-, Stadt- oder Kommunalebene. Oftmals existieren solche Angebote, auch wenn diese begrenzt sein können und auslaufen, sobald eine bestimmte Fördersumme erreicht ist.

Eine Auswahl an regionalen Fördermöglichkeiten stellen wir Ihnen hier vor, allerdings können wir nicht gewähren, dass die jeweiligen Fördermittel zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung noch verfügbar sind. Bitte informieren Sie sich deshalb immer nochmals selbst ob die jeweilige Förderung noch aktiv ist. Eine erste Anlaufstelle für Informationen sind die örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Sie können Ihnen Auskunft über regionale Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen geben.

Des Weiteren sollten Sie die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz konsultieren. Diese kann Ihnen weitere Informationen zu spezifischen Förderprogrammen in Ihrer Region bereitstellen.

Es ist auch ratsam, bei den regionalen Energieversorgungsunternehmen nachzufragen. Manche Unternehmen bieten zusätzliche Zuschläge auf die Einspeisevergütung für Kunden mit Photovoltaikanlagen. In diesem Zusammenhang kann es sich lohnen, einen Anbieterwechsel in Erwägung zu ziehen, um von den entsprechenden finanziellen Vorteilen zu profitieren. Nur wer im entsprechenden Bundesland eigenen Solarstrom verwenden will, kann sich für die Programme bewerben.

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SolarPLUS - die Berliner Photovoltaik-Förderung

Seit 1. September 2022 können im Rahmen der Berliner PV-Förderung SolarPLUS Förderanträge gestellt werden. Die finanzielle Unterstützung erstreckt sich auf den Erwerb eines Batteriespeichers sowie einen Teil der Zusatzkosten für Photovoltaikanlagen, die nicht auf Dächern, sondern an Fassaden oder an historischen Gebäuden installiert werden.

Zusätzlich unterstützt das Programm die erstmalige Beratung durch einen Steuerberater pauschal mit 226,10 Euro, die Erstellung eines Dachgutachtens sowie die Kosten für Umbaumaßnahmen an Messplätzen wie den Einbau eines neuen Zählerschranks.

Antragsberechtigt sind Hausbesitzer. Wenn Sie eine Wohnung besitzen, kann Ihre Hausverwaltung den Antrag stellen. Die Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) akzeptiert Anträge in Papierform oder über das Online-Portal. Nach Genehmigung des Antrags können Sie den Kaufvertrag abschließen.

Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern: 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität, mit einem maximalen Betrag von 15.000 Euro.

Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern: Bis zu 65 Prozent der Kosten für Beschaffung und Installation, mit einem Höchstbetrag von 30.000 Euro.

Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude: Bis zu 65 Prozent der zusätzlichen Kosten im Vergleich zu den Kosten für ein nicht denkmalgeschütztes Gebäude.

PV-Fassadenanlage an Bestandsgebäuden: Bis zu 65 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu einer Aufdachanlage.
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Förderung der Stadt Düsseldorf

Seit April 2020 unterstützt die Stadt Düsseldorf die Installation von neuen Photovoltaikanlagen, sowohl auf Neubauten als auch auf Altbauten, solange die Anlage eine maximale Leistung von 30 kWp hat.

Die Zuschüsse werden im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" gewährt.
Der Antrag muss vor dem Kauf der Anlage erfolgen.

von 0,6 bis 10 kWp Leistung gibt es einen Zuschuss von 300 Euro pro kWp.

Für größere Anlagen gibt es 3.000 Euro, zuzüglich weitere 200 Euro pro kWp über 10 kWp.
Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro.

Falls Sie neben der Photovoltaikanlage auch einen Batteriespeicher erwerben möchten, gewährt Düsseldorf einen Zuschuss von 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität.

Hierbei gelten bestimmte Bedingungen:

- nur Lithium-Ionen-Systeme sind förderfähig.

- wechselstrom seitige Anbindung an die PV-Anlage

- fachgerechte Installation muss nachgewiesen werden

- Messtechnik zur Erfassung relevanter Strommengen ist Pflicht.

- Die PV-Anlage darf höchstens 50 Prozent ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Förderseite der KfW.